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neujahrsgruss

 

Die Satzung ist durch die Mitgliederversammlung vom 26.06.2009 beschlossen worden. Die Neufassung der Satzung ist am 03.11.2009 ins Genossenschaftsregister eingetragen worden.

Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß §28 die Voraussetzungen.

Satzungstitel

 

Den gesamten Inhalt unserer Satzung
finden Sie hier als PDF-Datei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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